Informationen zu den Versicherungen
Haftpflichtversicherung (für Vereine und deren Mitglieder)
1. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
a) des Verbandes Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e. V.
b) der Gliederung der VDA-Bezirksleitungen und sonstige Verwaltungs- und Außenstellen-,
c) sämtliche dem VDA angeschlossen Aquarien- und Terrarienvereine in deren Eigenschaft insbesondere,
1.1 Verbands- bzw. Vereinszwecken ergebenden Veranstaltungen wie z.B. Mitgliederversammlungen und Vereinsfestlichkeiten;
1.2 Restauration bei kurzfristigen Veranstaltungen bis zu einer Dauer von drei Tagen;
1.3 aus Aquarienausstellungen und Tauschbörsen;
1.4 als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäude oder Räumlichkeiten, die ausschließlich den Verbands- bzw. Vereinszwecken dienen (hierunter fallen auch Freilandanlagen);
1.5 Eingeschlossen gilt auch die gesetzliche Haftpflicht der Vereinsmitglieder in ihrer Eigenschaft als Aquarien- und Terrarienbesitzer und zwar einschließlich solcher Schäden, die durch Undichtigkeiten oder Defekten seines technischen Zubehörs entstanden sind.
Personenschäden: 3.000.000.- Euro (3-fache Erhöhung seit 2014)
Sachschäden: 512.292.- Euro
Andere Versicherungssummen sind im Versicherungsratgeber ersichtlich.
Die Prämie ist im VDA-Verbandsbeitrag enthalten. Somit ist jedes VDA-Verbandsbeitrag zahlende VDA-Mitglied versichert.
Eigenschadenversicherung
Die Eigenschadenversicherung (ESV) ist für VDA-Vereine und VDA-Mitglieder. VDA-Mitglieder, die gewerblich mit Aquarien handeln, können an der Eigenschadenversicherung nicht teilnehmen.
1. Versicherte Gegenstände, Gefahren und Schäden
a) Unbeschädigte, fertig eingesetzte Scheiben in Aquarien und Terrarien.
b) Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Wasser, das aus Aquarien und/oder Terrarien bestimmungswidrig ausgetreten ist, zerstört oder beschädigt worden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden gekommen ist.
Versicherte Sachen:
Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, außerdem Bargeld.
2. Höchstentschädigungen
zu a) Pro Versicherungsfall in der Glasversicherung gilt eine maximale Höchstentschädigung von 1.000,- Euro.
zu b) Pro Versicherungsfall in der Leitungswasserversicherung gilt eine maximale Höchstentschädigung von 40.000,- Euro.
3. Versicherungsorte
Die Versicherung erstreckt sich auf diejenigen Versicherungsorte (auch Vereinsheime) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die dem Versicherer durch schriftliche Anmeldung bekannt gegeben worden sind.
4. Wartefrist
Für zur Versicherung angemeldete Verbandsmitglieder, die bisher noch nicht durch einen Versicherungsvertrag des Verbandes versichert waren, besteht eine Wartezeit. Diese beginnt mit dem Antragsbeginn und endet nach 6 Monaten.
5. Kosten
Die jährliche Prämie je Mitglied inkl. Versicherungssteuer beträgt 20,- Euro.